Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für individuell vereinbarte Beratungs- und Koordinationsleistungen gegenüber Unternehmen und Privatpersonen. Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Bedingungen werden vor Vertragsschluss bereitgestellt und bei entsprechender Vereinbarung Vertragsbestandteil. Eine Website-Anfrage allein löst keine Zahlungspflicht aus.
Anbieter und Leistungsumfang
LM Project Advisory UG (haftungsbeschränkt)
Frauenthal 7
20149 Hamburg
Deutschland. LM Project Advisory erbringt Unternehmens- und Projektberatung sowie organisatorische Koordination. Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- und andere erlaubnispflichtige Fachleistungen werden nicht durch LM Project Advisory erbracht. Erforderliche Fachleistungen übernehmen entsprechend qualifizierte externe Berufsträger in eigener Verantwortung. Wir übernehmen keine Organfunktion für Kunden und keine regulierten Finanz-, Anlage-, Versicherungs-, Makler-, Treuhand- oder Zahlungsdienstleistungen. Gegenstand ist die vereinbarte Tätigkeit; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, behördlicher Bescheid oder Ausgang eines Verfahrens wird nicht zugesagt.
Kostenloses Erstgespräch
Neue Interessenten erhalten einmalig ein kostenloses Erstgespräch von 30 Minuten. Den Termin und den Kontaktweg stimmen wir persönlich ab. Eine kostenpflichtige Fortsetzung erfordert eine gesonderte Vereinbarung über Umfang und Preis. Das saisonale Angebot auf der Preisseite begründet weder eine automatische Buchung noch ein Abonnement.
Beauftragung und Mitwirkung
Auf Anfrage klären wir, ob eine einmalige Stundenleistung oder eine laufende Betreuung passt. Leistungsumfang, Beginn, Zeitbudget, Laufzeit und Vergütung werden im Angebot beziehungsweise Vertrag festgelegt. Der Kunde stellt erforderliche Informationen rechtzeitig und richtig bereit. Fristen und erforderliche Vollmachten werden konkret abgestimmt. Eigenverantwortliche fachliche Entscheidungen externer Berufsträger bleiben bei diesen.
Preise und Zeitbudget
Der Stundensatz beträgt 120,00 € netto / 142,80 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Monatspakete umfassen 3, 9 oder 18 Stunden zu 357,00 €, 1.071,00 € oder 2.142,00 € brutto (300,00 €, 900,00 € oder 1.800,00 € netto). Beratung, Vorbereitung, vereinbarte Korrespondenz, Dokumentbearbeitung und Koordination verbrauchen dasselbe Budget. Nicht genutzte Monatsbudgets werden während der laufenden Betreuung nicht übertragen. Das vereinbarte Budget ist eine auf den jeweiligen Zeitraum bezogene Leistungskapazität; nicht tatsächlich ausgeführte Arbeit wird nicht als ausgeführt dargestellt. Zwingende Erstattungs- und Leistungsstörungsrechte bleiben unberührt.
Zusatzaufwand und Information
Zusätzlicher Aufwand wird vorab in Textform mit Umfang und Preis freigegeben und zum genannten Stundensatz abgerechnet. Tatsächliche Zusatzzeiten werden je Abrechnungsmonat zusammengerechnet und erst in der Summe auf die nächste Viertelstunde aufgerundet, nicht je Telefonat oder E-Mail. Wir führen interne Tätigkeits- und Zeitaufzeichnungen, informieren zum Aufgabenstatus und erläutern auf Wunsch den Aufwand. Regelmäßige detaillierte Einzelberichte gehören nur bei gesonderter Vereinbarung zum Umfang.
Abrechnungsmonat und Monatsmodell
Der Abrechnungsmonat beginnt am vereinbarten Leistungsbeginn, nicht zwingend am Kalendermonatsersten; Folgemonate richten sich nach diesem Datum und der gesetzlichen Fristberechnung. Die anfängliche Mindestlaufzeit beträgt einen Abrechnungsmonat. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung weiter. Eine Kündigung in Textform, etwa per E-Mail, die mindestens 14 Tage vor Ende des laufenden Abrechnungsmonats zugeht, beendet die Betreuung zu diesem Ende. Nach der anfänglichen Laufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat ab Zugang möglich, auch wenn dadurch ein Termin innerhalb eines Abrechnungsmonats entsteht. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Geschäfts- und Privatkunden. Noch nicht wirksame Kündigungen können im Einvernehmen vor dem Endtermin zurückgenommen werden. Nach Vertragsende bedarf eine Fortsetzung einer neuen Vereinbarung.
Jahresmodell
Die anfängliche Laufzeit beträgt zwölf Monate. Der Gesamtpreis für zwölf Monate ist mit 20 % Nachlass vollständig im Voraus fällig: 3.427,20 €, 10.281,60 € oder 20.563,20 € brutto (2.880,00 €, 8.640,00 € oder 17.280,00 € netto). Es gelten weiterhin monatliche Budgets von 3, 9 oder 18 Stunden. Die rechnerische Monatsdarstellung ist keine monatliche Zahlungsweise. Der Jahresvertrag endet nach zwölf Monaten automatisch. Eine Fortsetzung oder Änderung bedarf einer neuen ausdrücklichen Vereinbarung. Eine ordentliche vorzeitige Kündigung ist während der vereinbarten Jahreslaufzeit nicht vorgesehen; gesetzlicher Widerruf, außerordentliche Kündigung und andere zwingende Rechte bleiben bestehen.
Vertragsende und Zeitgutschrift
Für ordnungsgemäß bereitgestellte, abgelaufene Monatsbudgets besteht nicht allein wegen fehlender Abrufe ein Rückzahlungsanspruch. Soweit bei tatsächlichem Vertragsende ein bereits bezahlter Zeitraum oder eine Leistung ohne Rechtsgrund verbleibt, erfolgt die gesetzlich gebotene Abrechnung und gegebenenfalls Erstattung. Zusätzlich gewähren wir aus dem am Ende verbleibenden, nicht verbrauchten und nicht erstatteten Zeitbudget eine Kulanzgutschrift von einem Drittel der Restminuten, abgerundet auf volle Minuten, für zwölf Monate ab Vertragsende. Beispiel: 60 Restminuten ergeben 20 Minuten. Die Gutschrift ist für spätere eigene Leistungen einsetzbar und nicht auszahlbar; sie ersetzt keine gesetzlichen Ansprüche.
Rechnung, Zahlung und Leistungsbeginn
Die Rechnung über den vollen Betrag wird innerhalb der ersten fünf Werktage ab vereinbartem Leistungsbeginn ausgestellt, bei Folgemonaten entsprechend ab Periodenbeginn. Zahlung ist innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungseingang fällig; als Werktage gelten hier Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage am Unternehmenssitz. Frühere Zahlung ist möglich. Wir beginnen die vereinbarte Arbeit zum Vertragsdatum, ohne den Zahlungseingang abzuwarten. Bei ausstehender Zahlung setzen wir die vereinbarte Arbeit fort und versenden Zahlungserinnerungen beziehungsweise Mahnungen. Verzug und seine Folgen richten sich nach dem Gesetz; zwingende Rechte bleiben bestehen.
Externe Fachleistungen und Auslagen
Erforderliche Übersetzungen, externe Beratung, Gebühren, Reisen oder andere Zusatzkosten werden vor Beauftragung nach Art und Gesamtkosten abgestimmt. Eigene Organisationsleistungen und vereinbarte Aufschläge werden im Angebot berücksichtigt; eine interne Margenkalkulation ist kein gesonderter Leistungsbestandteil. Rechtsanwälte, Notare und andere eigenverantwortliche Berufsträger erbringen und berechnen ihre Fachleistungen getrennt; unsere tatsächliche Koordination wird separat ausgewiesen. Eine Kostenübersicht kann die Kategorien und die Gesamtsumme zusammenfassen, ersetzt aber nicht notwendige Fremdrechnungen. Soweit vereinbart und finanziell möglich, legen wir freigegebene Kosten aus; andernfalls wird ein gesonderter Vorschuss vereinbart. Kosten werden steuerlich nach ihrer tatsächlichen rechtlichen Einordnung behandelt.
Vertraulichkeit, Daten und Vollmachten
Beide Seiten behandeln vertrauliche Projektinformationen zweckgebunden. Erforderliche Weitergaben an Fachpartner und zuständige Stellen richten sich nach Auftrag, Rechtsgrundlage und gegebenenfalls gesonderter Vollmacht. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung. KI-gestützte Vorbereitung erfolgt derzeit nur mit wirksam anonymisierten Inhalten und menschlicher Ergebniskontrolle. Identifizierbare Daten werden erst nach gesonderter Prüfung der zulässigen Verarbeitung eingesetzt.
Verbraucherrechte und Haftung
Für Verbraucher können bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Die Widerrufsbelehrung mit Musterformular wird vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Ein früherer entgeltlicher Leistungsbeginn erfordert ein ausdrückliches Verlangen und die gesetzlich notwendigen Informationen; die Vertragsunterschrift allein genügt nicht. Gesetzliche Haftung, Gewährleistungsrechte, außerordentliche Kündigungsrechte und zwingender Verbraucherschutz werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie anwendbar sind. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben bestehen. Stand: 16. Oktober 2026.